Fußball-Sportgericht
Zu wenig gezahlt: Beschwerde von Senol verworfen
Gütersloh (wot). Der seit November 2017 schwelende „Rechtsstreit“ zwischen Fußball-Schiedsrichter Ali Senol und dem Vorsitzenden des TuS Friedrichsdorf, Hubert Brummel ist auf kuriose Weise beendet worden. Das Bezirksjugendsportgericht entschied im schriftlichen Verfahren durch Einzelrichter Andreas Pfeffer (Unna), dass die Beschwerde Senols gegen das Urteil des Kreisjugendsportgerichts vom 13. März aus formalen Gründen zu verwerfen ist. Der Grund: Senol habe die fällige Rechtsmittelgebühr in nicht ausreichender Höhe gezahlt. Statt 25 Euro habe er nur 12,50 Euro überwiesen.
In dem gestern veröffentlichten Urteil heißt es: „Der Beschluss ist unanfechtbar, eine weitere Beschwerde ist ausgeschlossen.“ Pfeffer hält es für möglich, dass Ali Senol, ein angehender Jurist, sich vertan habe, und die auf Kreisebene für eine Beschwerde geltende Gebühr für korrekt erachtet habe, nicht aber bedacht zu haben, das in der nächsthöheren Instanz die doppelte Summe fällig ist.
Inhaltlich ging es in dem Fall um den Vorwurf des Unparteiischen, Organisator Hubert Brummel habe ihn im Rahmen des Kreispokal-Endspieltags der Jugend in Friedrichsdorf im Zuge einer Meinungsverschiedenheit fest am Arm gepackt. Brummel bestritt das: „Ich habe Herrn Senol überhaupt nicht berührt.“ Auf Kreisebene war das von Schiedsrichterobmann Juan Cruz de Pujades angestrengte Verfahren eingestellt worden. Als Voraussetzung dafür waren dem Vorsitzenden des TuS Friedrichsdorf eine Spendenzahlung in Höhe von 75 Euro an die Gerald-Asamoah-Stiftung für herzkranke Kinder auferlegt worden.