Mitgliederversammlung

Satzungsänderung und Umlage beschlossen

Auf seiner außerordentlichen Versammlung haben die Vereinsmitglieder die Ergänzung des § 2 der Vereinssatzung und die Erhebung einer einmaligen Umlage einstimmig bei jeweils 1 Enthaltung beschlossen.

Satzungsänderung

Karin Schubert erklärte, dass die Satzung des Vereins geändert werden muss. Grund ist, dass der Vorstand den Beschluss über eine Umlage herbeiführen möchte, die aktuelle Satzung dies jedoch nicht hergibt, weil zwar die Satzung die Möglichkeit einer Umlage bezeichnet, nicht aber eine Aussage trifft über „die Höhe einer Umlage“ und die „möglichen Gründe einer Umlage“.

Folgender Text wird eingefügt: Bei einem nicht vorhersehbaren Finanzbedarf des Vereins kann die Erhebung einer Umlage (Geldbetrag) durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Notwendigkeit, Höhe und Fälligkeit der Umlage. Obergrenzen bzw. Berechnungsmodus sind der Beitragsordnung des TuS Friedrichsdorf 1900 e. V. zu entnehmen.

Die geänderte Satzung muss nun von den berechtigten Vereinsvertretern über den Notar des Vereins beim Amtsgericht Gütersloh zur Eintragung in das Vereinsregister vorgelegt werden. Mit dem Eintragungsdatum ins Vereinsregister tritt die geänderte Satzung in Kraft.


Vorstand v.l.: Karin Schubert, Brigitte Brummel, Hubert Brummel, Jochen Wesemann, Werner Stegemann.

Beschluss einer Umlage

Der Gesamtvorstand erläutert die finanzielle Situation, die dazu geführt hat, dass eine Umlage benötigt wird. Die Höhe der Umlage wurde auf 2,00 € pro erwachsenem Mitglied ab 18 Jahre pro Monat festgelegt, in Summe einmalig im Jahr 2017 24,00 €.Weiterhin ist eine Änderung der bestehenden Beitragsordnung erforderlich. Diese wird unter Punkt 4 ergänzt durch folgenden Satz:

Die Mitgliederversammlung kann die Erhebung einer Umlage beschließen. Die Umlage berechnet sich wie folgt: Die Höhe der Umlage pro Person darf den ordentlichen Jahresbeitrag eines erwachsenen Mitglieds ab 18 Jahren pro Jahr nicht überschreiten Dieser Textvorschlag wurde ebenfalls einstimmig bei 1 Enthaltung angenommen.

Der Gesamtvorstand stellt noch einmal fest, dass die beschlossene Umlage nur in diesem Jahr 2017 erhoben wird. Für die Zukunft ist eine neue Beitragsordnung erforderlich, an der zurzeit bereits eine eigens dafür gebildete Arbeitsgruppe arbeitet.

J.W.